7 Verhand­lungs­tipps für den Einkauf

Tipps für Einkaufs­verhandlungen von mittel­ständischen Unter­nehmen

Im Gegensatz zur land­läufigen Meinung stecken Einkäufer nur einen sehr kleinen Teil ihrer Zeit in Verhand­lungen - jedoch sollte diese Diszi­plin perfekt beherrscht werden . Im Nach­folgenden sind 7 einfach umzu­setzende Tipps dar­gestellt, die jeden Einkäufer zu einem erfolg­reicheren Verhandlungs­führer machen.

1. Vorbereitung ist die halbe Miete!

Es mag banal klingen, aber wie intensiv haben sie folgende Fragen vorbereitet?

  • Sind alle für die Verhand­lung benötigten Daten (z.B. Umsatz­entwicklung oder Reklamations­quote) auf­bereitet?
  • Darf die Verhand­lung scheitern? Was wäre die Alter­native?
  • Wie soll die Gesprächs­eröffnung aus­sehen?
  • Welche Infor­mationen wollen Sie der anderen Partei entlocken?
  • Wie wollen Sie auf bestimmte Ein­wände kontern?

2. Stellen Sie Fragen!

Fragen sind der Schlüssel zu guten Verhandlungs­erfolgen. Besonders gut eignen sich hierfür offene W-Fragen – also Fragen, die ein breites Spektrum an Ant­worten ermöglichen. Statt immer neue Forde­rungen für Preis­senkungen zu stellen, versu­chen Sie es doch mit der Frage: „Wodurch wird der Preis bestimmt?“. Vielleicht ergeben sich dadurch Anknüpfungs­punkte für Preis­senkungen. Aber auch hier gilt: Kein aus­schließlicher Fokus auf den Preis - gibt es noch unzählige weitere Verhandlungs­gegenstände, gleich mehr dazu.

3. Beantorten Sie die Frage nach dem Ziel­preis nicht!

Die Standard­frage viele Verkäufer lautet „Wo müssen wir denn preis­lich hin­kommen?“ Bedenken Sie:

  • Die Verkaufs­preise können völlig unab­hängig von den Herstellungs­kosten sein! Viele Verkäufer versuchen den Preis heraus­zufinden, zu dem Sie gerade noch bereit wären zu kaufen, und bieten genau diesen an – unter Umständen der zwanzig­fache Herstellungs­preis. Wenn Sie nun, die Herstellungs­kosten nicht kennend, eine Halbierung des Preises fordern, dann würden Sie bei Erreichen des Zieles immer noch einen Preis bezahlen, der den zehn­fachen Herstellungs­kosten ent­spricht.
  • In der Regel kennen Sie die Ziele des Verkäufers nicht. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Das Geschäfts­jahr des Lieferanten endet in Kürze. Zum Erreichen seiner Ziele benötigt der Verkäufer nur noch wenig Umsatz, den er auf alle Fälle erreichen will. In diesem Fall könnte es also sein, dass er bereit wäre einen Preis anzu­bieten, der unter normalen Umständen undenk­bar wäre.

Kurzum: Die Nennung eines Ziel­preises verhindert oftmals, dass Sie den besten Preis ange­boten bekommen. Es gibt aber durchaus Fälle, in denen die Nennung eines Ziel­preises sinnvoll ist. Welche das sind, erfahren Sie in meinen Schulungen.

4. Der Preis ist nur einer von vielen Verhandlungs­gegen­ständen!

Denken Sie daran, dass es abge­sehen vom Preis noch unzählige weitere Verhandlungs­gegen­stände gibt:

  • Vertrags­währung
  • Währungs­schwankungs­ausgleich
  • Zahlungs­bedingungen
  • Verpackungs- und Versand­kosten
  • Express­lieferung
  • Gefahren­übergang
  • Liefer­zeit
  • Lieferlos­größe
  • Material­beistellungs­bedingungen
  • Vertrags­strafen
  • Gewähr­leistung
  • Qualitäts­prüfungen
  • Exklusivitäts­rechte
  • Optionen für Folge­aufträge

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! Eine umfang­reiche Liste erhalten Sie in meinen Schulungen.

5. Versetzen Sie sich in die Rolle der Gegen­partei!

Überlegen Sie sich, welche Interessen die Gegen­partei hat. Ab wann würde die Gegen­seite die Verhandlung abbrechen? Jede Verhandlungs­partei hat irgendwo einen Punkt, an dem die Alter­native zur Verhandlung besser wäre als das jeweilige Verhandlungs­ergebnis – im Harvard-Verhandlungs­konzept wird dies als BATNA („Best Alternative To a Negotiated Agreement“) bezeichnet. Oft ist es aber gar nicht sinnvoll, die andere Partei bis an die Schmerz­grenze zu bringen. Versuchen Sie vielmehr ein Verhandlungs­ergebnis zu erreichen, von dem alle prof­itieren („Win-Win-Ergebnis“)! Womöglich gibt es Verhandlungs­gegen­stände, bei denen Ihnen Zugeständ­nisse keine großen Schmerzen bereiten, die für die andere Seite aber einen großen Nutzen haben.

6. Verhandeln Sie die Zahlungs­konditionen getrennt!

Bei vielen Verkäufern sind die Handlungs­spielräume für die Preise unab­hängig von denen für die Zahlungs­konditionen. Auch wenn die Preise, die Ihnen angeboten werden, sich schon an der Unter­grenze dessen befinden, was beim Lieferanten erlaubt ist, kann es sein, dass darüber hinaus Skonto möglich ist – das sollten Sie nutzen. In den USA und in Asien sind Skonto­regelungen unüblich, in Deutschland sollten Sie aber immer danach fragen. Üblich ist im deutschen Mittel­stand beispiels­weise die Zahlungs­kondition „14 Tage – 2 %, 30 Tage netto“.

7. Nehmen Sie nicht das erste Angebot an!

Einer der größten Anfänger­fehler besteht darin, das erste Angebot anzu­nehmen. Glauben Sie wirklich, dass das erste Angebot, das Ihnen einen Verkäufer unter­breitet, das beste Angebot für Sie ist? Bleiben Sie hart­näckig! Fragen Sie: „Ist das wirklich alles, was Sie anbieten können?“. Im späteren Verhandlungs­verlauf sind dann auch Fragen möglich wie: „Wenn Sie am Preis definitiv nichts mehr machen können, welche anderen Möglich­keiten sehen Sie dann noch, dass wir zu einer Einigung kommen?“.

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